Baumpflege
Alle baumpflegerischen Maßnahmen werden auf Grundlage der ZTV-Baumpflege (Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Baumpflege) und unter Berücksichtigung des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) durchgeführt.
- Schonende Form und Pflegeschnitte
- Lichtraumprofilschnitt
- Kronenpflege
- Kroneneinkürzungen
- Herstellung der Verkehrssicherheit
- Entlastungsschnitte
- Totholtzentfernung
- Kopfbaumschnitt
- Jungbaumpflege
- Formschnitt




